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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2011 - L 7 AS 82/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,125408
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2011 - L 7 AS 82/11 B ER (https://dejure.org/2011,125408)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.04.2011 - L 7 AS 82/11 B ER (https://dejure.org/2011,125408)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. April 2011 - L 7 AS 82/11 B ER (https://dejure.org/2011,125408)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2008 - L 7 AS 772/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Entziehung bereits bewilligter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2011 - L 7 AS 82/11
    Damit steht sowohl der Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach Maßgabe des § 86b Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG - im Hinblick auf die Leistungsversagung (vgl. §§ 60 Abs. 1, 66 SGB I) wie auch dem Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Maßgabe des § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG im Hinblick auf das Leistungsbegehren der Antragstellerin ein bestandskräftiger, d. h. bindender Bescheid des Antragsgegners entgegen (vgl. zum Erfordernis der Kombination beider Rechtsschutzmöglichkeiten in Fällen der vorliegenden Art: Beschluss des angerufenen Senats vom 14.01.2008 - L 7 AS 772/07 ER - a.A. Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2010 - L 13 AS 34/10 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2010 - L 13 AS 34/10

    Anspruch auf weitere Gewährung laufender Leistungen zur Grundsicherung für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2011 - L 7 AS 82/11
    Damit steht sowohl der Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach Maßgabe des § 86b Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG - im Hinblick auf die Leistungsversagung (vgl. §§ 60 Abs. 1, 66 SGB I) wie auch dem Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Maßgabe des § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG im Hinblick auf das Leistungsbegehren der Antragstellerin ein bestandskräftiger, d. h. bindender Bescheid des Antragsgegners entgegen (vgl. zum Erfordernis der Kombination beider Rechtsschutzmöglichkeiten in Fällen der vorliegenden Art: Beschluss des angerufenen Senats vom 14.01.2008 - L 7 AS 772/07 ER - a.A. Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2010 - L 13 AS 34/10 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 7 AS 782/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2011 - L 7 AS 82/11
    Von einer Unzulässigkeit kann insoweit auch ausgegangen werden, weil feststeht, dass ein Hauptsacheanspruch nicht besteht (vgl. Redecker/v. Oertzen, VwGO, 15. Aufl. 2010, § 123 Rdnr. 132; vgl. auch Beschlüsse des angerufenen Senats vom 12.01.2007 - L 7 AS 473/06 ER - und vom 24.01.2007 - L 7 AS 782/06 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2007 - L 7 AS 473/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2011 - L 7 AS 82/11
    Von einer Unzulässigkeit kann insoweit auch ausgegangen werden, weil feststeht, dass ein Hauptsacheanspruch nicht besteht (vgl. Redecker/v. Oertzen, VwGO, 15. Aufl. 2010, § 123 Rdnr. 132; vgl. auch Beschlüsse des angerufenen Senats vom 12.01.2007 - L 7 AS 473/06 ER - und vom 24.01.2007 - L 7 AS 782/06 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2012 - L 7 AS 1056/11
    Ist in der Hauptsache kein Rechtsbehelf mehr zulässig, besteht keine Möglichkeit, einstweiligen Rechtsschutz nach § 86 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zu gewähren (vgl. Beschluss des Senats vom 14.4.2011 - L 7 AS 82/11 B ER; Keller in Meyer-Ladewig u. a., SGG, 9. Auflage 2008, § 86b Rz 7).
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